Sachbezugswert 2026: So viel Essenszuschuss ist möglich (4,57 € + 3,10 € = 7,67 € pro Tag)

Jatin Gagwani
Performance Marketer @Bella&Bona

Essenszuschuss 2026: Was Arbeitgeber wirklich geben dürfen
Viele Unternehmen möchten ihren Teams das Mittagessen bezuschussen, scheitern aber an den Regeln. Dieser Beitrag erklärt den Sachbezugswert 2026, den Zuschuss von bis zu 3,10 € und was das für dein Unternehmen bedeutet.
Für 2026 liegt der Sachbezugswert für ein Mittagessen bei 4,57 €. Mit dem Zuschuss sind bis zu 7,67 € pro Tag und Mitarbeitendem möglich.
Stand: Oktober 2026. Dies ist keine Steuerberatung. Prüfe die Umsetzung mit deiner Lohnbuchhaltung.
Was ist der Sachbezugswert?
Der Sachbezugswert ist der amtliche Wert, mit dem vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten in der Lohnabrechnung angesetzt werden. Er wird jedes Jahr in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt.
Für 2026 wurde die Änderung am 29. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Quelle: lohn-info.de).
Die Werte für 2026
Diese Sachbezugswerte gelten 2026 pro Tag:
| Mahlzeit | Wert 2026 |
|---|---|
| Frühstück | 2,37 € |
| Mittagessen | 4,57 € |
| Abendessen | 4,57 € |
| Freie Verpflegung gesamt | 345 € pro Monat |
Für das Mittagessen lag der Wert 2025 noch bei 4,40 €. Er ist 2026 also um 0,17 € gestiegen.
Der Zuschuss von 3,10 €
Der Wert der Mahlzeit darf den Sachbezugswert für das Mittagessen um bis zu 3,10 € übersteigen. Für diesen Anteil fallen nach den genannten Quellen keine Steuern und Sozialabgaben an.
Aus 4,57 € plus 3,10 € ergeben sich bis zu 7,67 € pro Tag und Mitarbeitendem (Quelle: VLH).
Zwei Modelle im Überblick
Die meisten Unternehmen nutzen eines von zwei Modellen. Welches passt, hängt von der Lohnabrechnung und davon ab, ob Mitarbeitende einen Eigenanteil zahlen.
Arbeitgeber zahlt Pauschalsteuer
Der Arbeitgeber übernimmt den Sachbezugswert und versteuert ihn pauschal mit 25 % nach § 40 Abs. 2 EStG. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Mahlzeiten arbeitstäglich abgegeben werden und nicht als Lohnbestandteil vereinbart sind.
Eigenanteil der Mitarbeitenden
Zahlen Mitarbeitende mindestens den Sachbezugswert selbst, entsteht kein steuerpflichtiger Vorteil. Der Arbeitgeber kann dann bis zu 3,10 € dazugeben. Das genaue Ergebnis hängt von der Struktur des Eigenanteils ab.
Rechenbeispiel
Bei 15 bezuschussten Tagen pro Monat ergibt sich je Mitarbeitendem:
- 15 Tage × 7,67 € = 115,05 € pro Monat
- 12 Monate × 115,05 € = rund 1.381 € pro Jahr
Das ist der Höchstwert. Dein Budget pro Tag kannst du frei darunter festlegen.
Die 15-Regelung
Ohne Absprache müssen Arbeitgeber Essensmarken für Tage mit Urlaub, Krankheit oder Dienstreise zurückfordern. Vereinbarst du höchstens 15 Zuschüsse pro Monat, entfällt dieser Nachweis (Quelle: VLH).
So setzt du es um
- Budget pro Tag festlegen, zwischen 3,00 € und 7,67 €.
- Mitarbeitende bestellen im Office Lunch in der App oder im Browser. Der Zuschuss wird automatisch angewendet.
- Der Bericht pro Mitarbeitendem (Tage, Beträge, Monatssummen) geht in die Lohnabrechnung.
Mehr dazu auf der Seite Essenszuschuss & Sachbezug. Einen Überblick über alle Benefits findest du im Mitarbeiter-Benefits-Leitfaden 2026. Warum Office Lunch so gut ankommt, steht hier.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Sachbezugswert 2026 fürs Mittagessen?
4,57 € pro Mahlzeit.
Wie viel Essenszuschuss ist 2026 möglich?
Der Wert der Mahlzeit darf bis zu 3,10 € über dem Sachbezugswert liegen, also bis zu 7,67 € pro Tag.
Wie hoch ist der Betrag pro Jahr?
Bei 15 Zuschuss-Tagen pro Monat rund 1.381 € je Mitarbeitendem.
Muss ich Fehltage dokumentieren?
Nicht, wenn du höchstens 15 Zuschüsse pro Monat vereinbarst.
Wer zahlt die Pauschalsteuer?
Im Pauschalmodell der Arbeitgeber, mit 25 % nach § 40 Abs. 2 EStG.
Wie funktioniert das mit Bella&Bona?
Dein Team bestellt im Office Lunch, der Zuschuss wird automatisch angewendet, und der Bericht für die Lohnbuchhaltung ist eingebaut.

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